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Länderinformationen Spanien
Karte "Spanien"

Allgemeines
Lage
Westeuropa.
Fläche
504.782 qkm.
Bevölkerungszahl
40.1.052 (Schätzung 2008).
Bevölkerungsdichte
80 pro qkm.
Hauptstadt
Madrid. Einwohner: 3.119.376 (Schätzung 2009).
Staatsform
Parlamentarische Monarchie seit 1978. Verfassung von 1978, letzte Änderung 1992. Zweikammerparlament (Cortes Generales): Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) mit 350 Abgeordneten und Senat (Senado) mit 259 Senatoren.
Geographie
Spanien nimmt etwa vier Fünftel der Iberischen Halbinsel ein, die außerdem Portugal, Andorra und Gibraltar umfasst. Im Nordosten bilden die Pyrenäen eine natürliche Grenze zu Frankreich. Zum Staatsgebiet gehören auch die südöstlich von Barcelona im Mittelmeer gelegenen Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und die Kanarischen Inseln vor der Westküste Afrikas. Ceuta, Chafarinas, Melilla und Ladu sind winzige spanische Enklaven in Nordafrika, die Überreste des spanischen Kolonialreiches sind. Spanien ist ein sehr gebirgiges Land und liegt im Durchschnitt 610 m ü. d. M. Die rund 400 km langen Pyrenäen erstrecken sich vom Baskenland im Nordwesten bis zum Mittelmeer. Einige Gipfel erreichen eine Höhe von über 3000 m; der Pico de Aneto ist mit 3404 m die höchste Erhebung. Das Landesinnere bildet die Meseta, ein riesiges 600-800 m hohes Plateau, das durch zahlreiche Sierras geteilt wird. Im Nordwesten und Norden wird sie durch das Kantabrische Gebirge und das Iberische Randgebirge, im Süden durch die Sierra Morena begrenzt. Jenseits der Sierra Morena liegt das Guadalquivir-Tal. Die gebirgige Landschaft Galiziens befindet sich an der stark zerklüfteten Atlantikküste. Gebirgsland füllt auch den äußersten Süden aus; die Sierra Nevada südöstlich von Granada ist Teil der parallel zum Mittelmeer verlaufenden Betischen Kordilleren. Sie weist den höchsten Berg des spanischen Festlandes auf, den Mulhacén (3481 m). Die höchste Erhebung Spaniens ist der Pico del Teide (3718 m)auf Teneriffa. Die Küsten Spaniens sind knapp 5000 km lang. Die Mittelmeerküste reicht von der französischen Grenze bis zum Felsen von Gibraltar. Die Straße von Gibraltar verbindet Mittelmeer und Atlantik und trennt Spanien von Nordafrika.
Sprache
Amtssprache ist Spanisch (Kastilianisch). Katalanisch, Galizisch und Baskisch sind regional verbreitet; in Touristengebieten z. T. Englisch und Deutsch.
Religion
Römisch-katholisch (94%); moslemische, protestantische und jüdische Minderheiten.
Ortszeit
Spanien/Balearen: MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
Kanarische Inseln: MEZ -1. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ (Sommerzeit).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils -1 Std.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
Kanarische Inseln: MEZ -1. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ (Sommerzeit).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils -1 Std.
Netzspannung
220 V, 50 Hz (110/125 V häufig noch in älteren Gebäuden kleiner Ortschaften).
Regierungschef
José Luis Rodríguez Zapatero, seit 2004.
Staatsoberhaupt
König Juan Carlos I., seit 1975.
Gesetzliche Feiertage
Feiertage
Die folgenden Feiertage werden in ganz Spanien begangen:
2009
1. Jan. Neujahr.
6. Jan.* Dreikönigsfest.
19. März* St. Josefs-Tag.
9. April* Gründonnerstag.
10. April Karfreitag.
1. Mai Tag der Arbeit.
15. Aug. Mariä Himmelfahrt.
12. Okt. Nationalfeiertag.
1. Nov. Allerheiligen.
6. Dez. Tag der Verfassung.
8. Dez. Mariä Empfängnis.
25. Dez. Weihnachten.
(a) [*] Diese Feiertage können von den autonomen Gemeinden auf ein anderes Datum verlegt werden.
(b) Neben den angegebenen nationalen Feiertagen gibt es zahlreiche regionale Feiertage.
2009
1. Jan. Neujahr.
6. Jan.* Dreikönigsfest.
19. März* St. Josefs-Tag.
9. April* Gründonnerstag.
10. April Karfreitag.
1. Mai Tag der Arbeit.
15. Aug. Mariä Himmelfahrt.
12. Okt. Nationalfeiertag.
1. Nov. Allerheiligen.
6. Dez. Tag der Verfassung.
8. Dez. Mariä Empfängnis.
25. Dez. Weihnachten.
(a) [*] Diese Feiertage können von den autonomen Gemeinden auf ein anderes Datum verlegt werden.
(b) Neben den angegebenen nationalen Feiertagen gibt es zahlreiche regionale Feiertage.
Reisepass/Visum
Land
Ausweis
Visum
Rückflugticket
Deutschland
Nein
Nein
Nein
Österreich
Nein
Nein
Nein
Schweiz
Nein
Nein
Nein
Andere EU-Länder
1
Nein
Nein
Türkei
Ja
2
Ja
Anmerkung
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Hinweis
Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, ausgenommen sind EU-Bürger.
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien, Irland (Rep.) und Rumänien).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien, Irland (Rep.) und Rumänien).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt Ryanair auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 12 Jahren.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt Ryanair auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 12 Jahren.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die weiterreisen ohne den Transitraum zu verlassen und aus dem Schengen-Raum ausreisen, benötigen kein Transitvisum.
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Visaarten
Es gibt verschiedene Einreisevisa, je nach Dauer und Zweck der Einreise.
Gültigkeitsdauer
6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Papageien und Sittiche aus Kambodscha, China (VR), Indonesien, Japan, Süd-Korea, Laos, Pakistan, Thailand und Vietnam dürfen nicht nach Spanien verbracht werden.
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Papageien und Sittiche aus Kambodscha, China (VR), Indonesien, Japan, Süd-Korea, Laos, Pakistan, Thailand und Vietnam dürfen nicht nach Spanien verbracht werden.
Gesundheit
Krankheiten
Gelbfieber
Nein
Nein
Cholera
Nein
Nein
Typhus & Polio
Nein
-
Malaria
Nein
-
Essen & Trinken
Nein
-
Vorsichtsmaßnahmen
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die Leishmaniose kommt vor allem an der Mittelmeerküste (insbesondere in den Provinzen Alicante und Murcia), auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und im Süden des Landes vor. Die Übertragung geschieht durch Schmetterlingsmücken. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die Leishmaniose kommt vor allem an der Mittelmeerküste (insbesondere in den Provinzen Alicante und Murcia), auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und im Süden des Landes vor. Die Übertragung geschieht durch Schmetterlingsmücken. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Gesundheitsvorsorge
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Die Behandlung erfolgt in öffentlichen Gesundheitsstellen (Centro Sanitario de la Seguridad Social) wie Beratungsstellen (consultorio), Ambulanzen (ambulatorio), Gesundheitszentren (centro de salud) und Krankenhäusern (hospital). Anschriften der Gesundheitsstellen sind bei der örtlichen Provinzialdirektion des Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) erhältlich. Für Arzneimittel muss ein Kostenanteil bezahlt werden. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Vogelgrippe
Auch in Spanien ist die Vogelgrippe aufgetreten. Im Juli 2006 fielen Tests auf das H5N1-Virus bei einem Wasservogel positiv aus.
Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Eine Liste von verbotenen Gegenstände bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei .
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 29.07.2008
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die baskische Terrororganisation ETA hat in den letzten Monaten weitere Anschläge und Anschlagsversuche verübt. In ganz Spanien, auch in Tourismusregionen, ist mit weiteren terroristischen Aktivitäten der ETA zu rechnen. Das spanische Innenministerium hat daher verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an belebten Plätzen und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen.
Vor der Durchführung von Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Der ETA nahestehende Jugendliche zetteln vor allem im Baskenland immer wieder Straßenkrawalle an, bei denen auch Fahrzeuge Unbeteiligter zu Schaden kommen.
Am 11. März 2004 wurden islamistische Bombenattentate auf Vorortzüge in Madrid verübt, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden können weitere islamistisch motivierte Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung" angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Eine Liste von verbotenen Gegenstände bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei .
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 29.07.2008
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die baskische Terrororganisation ETA hat in den letzten Monaten weitere Anschläge und Anschlagsversuche verübt. In ganz Spanien, auch in Tourismusregionen, ist mit weiteren terroristischen Aktivitäten der ETA zu rechnen. Das spanische Innenministerium hat daher verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an belebten Plätzen und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen.
Vor der Durchführung von Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Der ETA nahestehende Jugendliche zetteln vor allem im Baskenland immer wieder Straßenkrawalle an, bei denen auch Fahrzeuge Unbeteiligter zu Schaden kommen.
Am 11. März 2004 wurden islamistische Bombenattentate auf Vorortzüge in Madrid verübt, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden können weitere islamistisch motivierte Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung" angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.
Klima
Klima
Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. April bis Oktober ist die beste Reisezeit, für Madrid Frühling und Herbst. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt.
Die langjährigen Mittelwerte stellt Ihnen TUI interactive ohne Gewähr bereit.
Geld
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Geldwechsel
Geld kann in allen Bankfilialen und in den Wechselstuben der größeren Städte gewechselt werden. Auch viele Hotels und Reisebüros bieten diesen Service an.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen Postbankfilialen.
Kreditkarten
American Express, Diners Club, Eurocard, MasterCard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks
Reiseschecks werden bei Vorlage des Reisepasses ebenfalls in den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften angenommen.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt.
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Sa 08.30-14.00 Uhr, von Juni bis September: samstags geschlossen.
Wechselkurse
zollfrei einkaufen
zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. Kaffee und Tee dürfen nur von Personen ab 15 Jahren eingeführt werden.
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. Kaffee und Tee dürfen nur von Personen ab 15 Jahren eingeführt werden.
Einfuhrbestimmungen
Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). Elektronische Geräte dürfen nur für den Eigenbedarf eingeführt werden. Sie müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Genehmigung der örtlichen Polizeistelle benötigt.
Duty-free-Verkauf in der EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).
Warenverkehr innerhalb der EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.
Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
150 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
75 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1000 g Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüms und 3/8 l Eau de Toilette;
2 kg frisches Gemüse;
andere Waren im Warenwert von max. 175 € pro Erwachsenen.
Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
150 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
75 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1000 g Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüms und 3/8 l Eau de Toilette;
2 kg frisches Gemüse;
andere Waren im Warenwert von max. 175 € pro Erwachsenen.
Kommunikation
Anmerkung
Telefon
Selbstwählferndienst. Die öffentlichen Telefone funktionieren mit Münzen und Wertkarten der Telefónica, die man in den Tabakläden kaufen kann.
Mobiltelefon
Dualband-Netz GSM 900/1800. Netzbetreiber sind Amena , Telefonica , Vodafone und Retevision .
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum Eurotarif nutzbar. Kunden aller europäischen Mobilfunknetzbetreiber führen automatisch alle Telefonate im und aus dem EU-Ausland zum Eurotarif. Für andere Mobilfunkdienste wie SMS, MMS und Datenübertragungen gilt der Eurotarif hingegen nicht.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum Eurotarif nutzbar. Kunden aller europäischen Mobilfunknetzbetreiber führen automatisch alle Telefonate im und aus dem EU-Ausland zum Eurotarif. Für andere Mobilfunkdienste wie SMS, MMS und Datenübertragungen gilt der Eurotarif hingegen nicht.
Fax
Stehen in den meisten Postämtern verfügbar. Auch 4- und 5-Sterne-Hotel, die überwiegend von Geschäftsleuten und Konferenzteilnehmern besucht werden, bieten Faxdienste an.
Internet/E-Mail
Internetcafés und Einrichtungen, die einen Internetzugang anbieten (locutorios) gibt es in den meisten städtischen Gebieten. Internetanbieter sind u.a. Futurnet , Terra , Ibernet Telematica , Ozú , Ya und Wanadoo .
Telegramme
Können in allen Hauptpostämtern und zahlreichen Hotels aufgegeben werden. Die Postämter am Plaza de la Cibeles in Madrid, am Plaza Antonio Lopez in Barcelona und in der Calle Alameda Urquillo 15 in Bilbao sind 24 Stunden geöffnet.
POST- UND FERNMELDEWESEN
Die Briefzustellung ist relativ gut. Luftpostsendungen im innereuropäischen Postverkehr sind etwa 5 Tage unterwegs. Postlagernde Sendungen können an alle Hauptpostämter geschickt werden.
Deutsche Welle
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Kontaktadressen
Spanisches Fremdenverkehrsamt
Kurfürstendamm 63, D-10707 Berlin
Tel: (030) 882 65 43.
Internet: www.spain.info
Mo-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.
Zweigstellen in Düsseldorf (Tel: (0211) 680 39 81), Frankfurt/M. (Tel: (069) 72 50 33) und München (Tel: (089) 530 74 60).
Tel: (030) 882 65 43.
Internet: www.spain.info
Mo-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.
Zweigstellen in Düsseldorf (Tel: (0211) 680 39 81), Frankfurt/M. (Tel: (069) 72 50 33) und München (Tel: (089) 530 74 60).
Spanisches Fremdenverkehrsamt
Walfischgasse 8/14, A-1010 Wien
Tel: (01) 512 95 80.
Internet: www.spain.info
Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr.
Tel: (01) 512 95 80.
Internet: www.spain.info
Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr.
Spanisches Fremdenverkehrsamt
Seefeldstrasse 19, CH-8008 Zürich
Tel: (044) 253 60 50.
Internet: www.spain.info
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Zweigstelle in Genf (Tel: (022) 731 11 33).
Tel: (044) 253 60 50.
Internet: www.spain.info
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Zweigstelle in Genf (Tel: (022) 731 11 33).
Königlich Spanische Botschaft
Lichtensteinallee 1, D-10787 Berlin
Tel: (030) 254 00 70. Konsularabt.: Tel: (030) 254 00 71 61.
Internet: www.spanischebotschaft.de oder www.info-spanischebotschaft.de
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. Honorarkonsulat in Dresden.
Tel: (030) 254 00 70. Konsularabt.: Tel: (030) 254 00 71 61.
Internet: www.spanischebotschaft.de oder www.info-spanischebotschaft.de
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. Honorarkonsulat in Dresden.
Königlich Spanische Botschaft
Argentinierstraße 34, A-1040 Wien
Tel: (01) 505 57 88.
Internet: www.mae.es/Embajadas/Viena/es/home
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.15-13.15 Uhr.
Honorarkonsulate in Graz, Linz, Rankweil, Henndorf/Salzburg und St. Pölten.
Tel: (01) 505 57 88.
Internet: www.mae.es/Embajadas/Viena/es/home
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.15-13.15 Uhr.
Honorarkonsulate in Graz, Linz, Rankweil, Henndorf/Salzburg und St. Pölten.
Königlich Spanische Botschaft
Kalcheggweg 24, CH-3000 Bern 15
Postanschrift: CP 99, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 350 52 52.
Internet: www.mae.es/embajadas/berna/es/home
Mo-Fr 08.00-15.30 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Bern (Tel: (031) 356 22 20), Cointrin/Genf (Tel: (022) 7 14 60) und Zürich (Tel: (044) 368 61 00). Konsularagenturen in Basel und Bellinzona.
Postanschrift: CP 99, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 350 52 52.
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Generalkonsulate mit Visumerteilung in Bern (Tel: (031) 356 22 20), Cointrin/Genf (Tel: (022) 7 14 60) und Zürich (Tel: (044) 368 61 00). Konsularagenturen in Basel und Bellinzona.
Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.









Land & Leute
Die Paella der östlichen Regionen verdient sicherlich ihren guten Ruf. Es gibt zahlreiche Versionen mit Geflügel, Meeresfrüchten, Kaninchen und anderen Fleischsorten. Zu den ausgezeichneten Spezialitäten Kataloniens zählen Hummer Katalonisch, Würstchen mit Bohnen und Rebhuhn mit Kohl.
In Kastilien spezialisiert man sich auf Bratengerichte aus Lamm-, Rind- und Kalbfleisch und Spanferkeln. In der andalusischen Küche sind Gazpacho, eine vorzügliche kalt servierte Gemüsesuppe, zahlreiche Fischgerichte wie z. B. frische Anchovis und Jabugo-Schinken aus Huelva empfehlenswert. Restaurants unterliegen Bestimmungen der Regierung und sind in Kategorien eingeteilt. Zahlreiche Restaurants bieten Tagesmenüs an (Menú del día).
Getränke: Sherry ist eines der wichtigsten Exportgüter. Das englische Wort ist eine anglisierte Bezeichnung für die Stadt Jerez, in der der Weinhandel mit England begann. Die vier bekanntesten Arten sind: fino (hell und sehr trocken), amontillado (trocken, vollmundig und von dunklerer Farbe), oloroso (halbtrocken, vollmundig, aromareich und goldfarben) und dulce (süß). Auch Sanlúcar de Barrameda und Puerto de Santa María sind für ihren Sherry bekannt. Die bekanntesten Tafelweine sind Rioja und Valdepeñas, die nach den Regionen ihrer Herkunft benannt werden. Rioja wird hauptsächlich in der Region um Logroño im Nordosten angebaut und ähnelt den französischen Bordeauxweinen. Valdepeñas ist ein angenehm herzhafter, etwas rauerer Landwein. Am besten genießt man ihn in der Region, in der er angebaut wird, auf halber Strecke zwischen Madrid und Cordóba. Die katalonischen Weine Ampurdán und Perelada sind eher schwer und entweder süß oder recht herb. Eine Ausnahme bildet der ausgezeichnete und vollmundige Penedés, der dem Burgunder ähnelt. Wein aus Alicante ist trocken und wird gern als leichter Apéritif serviert. Hervorragende Weine kommen auch aus der Region um Murcia und aus Kastilien, wie z.B. der rote Ribera del Duero. Offener Hauswein (vino de la casa) ist meist eine sehr gute, etwas billigere Alternative. Die einheimischen Sektsorten werden Champan oder Cava genannt, die beliebtesten Marken im reichhaltigen Angebot sind Codorniú und Freixenet, trocken oder halbtrocken.
Spanien hat ein großes Angebot an ausgezeichneten Mineralwassern. Sehr beliebt sind Lanjarón (mit oder ohne Kohlensäure) aus der gleichnamigen Stadt, Vichy Catalan, Malavella und Font Vella.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-13.00 und 16.30-20.00 Uhr. Kaufhäuser öffnen Mo-Sa 10.00-22.00 Uhr.
Golf kann auf über 70 Plätzen gespielt werden.
Wassersport: Wasserski, Schwimmen, Segeln, Angeln und Windsurfen werden überall in den Urlaubsorten an der Costa del Sol, Costa Brava und Costa Blanca angeboten. In Tarifa in der Nähe von Cádiz finden Windsurf-Meisterschaften statt.
Wintersport: S. Urlaubsorte & Ausflüge.
Publikumssport: Typisch spanische Sportarten sind Pelota vasca oder Jai-alai. In den nördlichen Städten finden von Oktober bis Juni täglich Spiele statt; im Baskenland auch im Sommer. Fußball ist eine nationale Leidenschaft. Die Fußballklubs Real Madrid und Barcelona sind weltbekannt. Normalerweise finden die Ligaspiele sonntags statt, manchmal werden auch Länderspiele ausgetragen. Pferderennen: Im Herbst und Frühling werden Rennen in Madrid, im Sommer in San Sebastián und im Winter in Sevilla ausgetragen. Palma de Mallorca hat eine Trabrennbahn.
5. Jan. Umzug der Könige des Orients, Malaga. 5. Jan. Umzug der heiligen 3 Könige, Maó, Cadiz. Jan. Traditionelles Fest der Mauren und Christen, Orce. 17. Jan. Umzug des Heiligen Antonius, Barcelona. Febr. Chorizo-Fest, Vila de Cruces. Febr. Karneval in Sitges, Karneval in Barcelona, Karneval in Santiago de Compostela, Karneval in Madrid. Febr.-Apr. Jerez Flamenco-Fest, Jerez de la Frontera. Febr. Pero Palo, Villanueva de La Vera. März Las Fallas, Valencia. März/April Semana Santa (Karwoche), Valencia, Granada, Cadiz, Seville und landesweit. April Mauren und Christen, Alcoy, Alicante. Apr. Sevilla-Aprilfest, Sevilla. Apr.-Mai Cruces de Mayo, Cordova. Mai Corpus Christi in Seville. Jun. SÓNAR Internationales Musik- und Multimediafest, Barcelona. Jun. La Fiesta de San Juan, Madrid. Jun.-Aug. Sommerfest, Barcelona. Jun.-Jul. Barcelona Pride. Jun.-Jul. Madrid Pride. Jun.- Jul. Sommerfest, Barcelona. Jul. Stierrennen, Pamplona. Jul. FIB Heineken Benicassim internationales Musikfest, Benicassim. Aug. San Sebastian-Fest, San Sebastian. Sept. Murcia-Fest, Murcia. Sept. Jerez Herbstfest. Sept.-Okt. Mauren und Christen, Benidorm. Okt. Cava Woche, Sant Sadurni d'Anoia. Nov. Benidorm Festival. Dez. The Verdiales (Musikfestival), Malaga.
Anmerkung: Die aufwändigsten Karnevalsfeiern finden jährlich in den beiden Hauptstädten der Kanarischen Inseln statt, in Santa Cruz de Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria; die Feiern beginnen um den 20. Febr. und dauern bis zu zwei Wochen.
Kleidung: Alltagskleidung wird im Allgemeinen akzeptiert. In einigen Hotels und Restaurants wird von Männern Jackett und Krawatte erwartet. Abendkleidung ist nur bei besonders förmlichen Veranstaltungen vorgeschrieben. Badekleidung gehört ohne Ausnahme an den Strand.
Rauchen: Ein Rauchverbot gilt in öffentlichen Einrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Telefonzellen und Räumen, in denen sich Geldautomaten befinden. Das Rauchverbot gilt zudem in allen gastronomischen Einrichtungen und Lokalen, wobei Gasträume ab einer Fläche von hundert Quadratmetern mit einer streng abgetrennten Raucherzone ausgestattet werden dürfen.
Trinkgeld: Bedienungsgeld ist i. Allg. in den Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten, trotzdem ist es üblich, Zimmerpersonal ein kleines Trinkgeld zu hinterlassen. Gepäckträger erhalten eine geringe Summe pro Gepäckstück. Entscheidet man sich für ein Trinkgeld, gibt man in der Gastronomie zwischen 10-15 %. Wenn der Kellner das Wechselgeld zurückbringt, lässt der Gast das Trinkgeld liegen. Als äußerst unhöflich gilt es jedoch, Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke liegen zu lassen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.