Grecotel - Ihre Hotelmarke in Griechenland
Grecotel ist die grösste griechische Hotelkette und steht für hochwertige Hotels, erstklassigen Service, elegantes Design, traditionell griechische Gastfreundschaft und Schutz von Umwelt & Kultur. Jedes Grecotel ist einzigartig und spiegelt die Seele der jeweiligen Region wieder.
Grecotel finden Sie auf den Griechischen Inseln Rhodos, Kreta, Kos, Korfu und Mykonos.
Für Ferien auf dem Griechischen Festland empfehlen wir Ihnen Grecotel in Chalkidiki oder Peloponnes. Höchster Komfort und die allseits bekannte griechische Gastfreundschaft erwarten Sie!

Grecotel: Hotels & Resorts
Grecotel Angebote auf den Griechischen Inseln
Grecotel Angebote auf dem Griechischen Festland
Länderinformationen Griechenland
Karte "Griechenland"

Allgemeines
Lage
Südosteuropa.
Fläche
131.940 qkm.
Bevölkerungszahl
10.722.816 (Schätzung 2008).
Bevölkerungsdichte
81 pro qkm.
Hauptstadt
Athen. Einwohner: 752.573 (Schätzung 2009).
Staatsform
Parlamentarische Republik seit 1973. Verfassung von 1975, letzte Änderung 2001. Einkammerparlament (Vouli ton Ellinon) mit 300 Abgeordneten. Unabhängig seit 1829 (früherer Teil des Ottomanischen Reiches). Griechenland ist EU-Mitglied.
Geographie
Griechenland liegt am Mittelmeer und grenzt im Norden an Albanien, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Bulgarien und im Nordosten an die Türkei. Der östliche Teil Griechenlands liegt im Ägäischen Meer, der westliche Teil im Ionischen Meer.
Das Festland besteht aus folgenden Regionen: Zentralgriechenland, Attika (Region um Athen), Peloponnes (»Hand« von Griechenland), Thessalien (Mitte/Osten), Epirus (Westen), Makedonien (Norden/Nordwesten) und Thrakien (Nordosten). Euböa, die zweitgrößte Insel, liegt östlich von Attika. Die Peloponnesische Halbinsel ist durch den Golf von Korinth vom Festland getrennt. Im Süden der Halbinsel (bei Kap Tainaro) befindet sich die tiefste Stelle des Mittelmeeres mit 5015 m. Im Norden verlaufen zahlreiche Bergketten (wie das Pindus-Gebirge) von Nord nach Süd. Zu den höchsten Bergen Griechenlands gehören u. a. der Olymp (2917 m) und der Smolikas (2637 m). Kretas höchster Berg ist der Ida mit 2456 m.
Die Inseln nehmen ca. 20% der Landfläche ein. Die meisten liegen in der Ägäis zwischen der griechischen und türkischen Küste. Die Sieben oder Ionischen Inseln sind der Westküste vorgelagert. Zu den Ägäischen Inseln gehören die Dodekanes vor der türkischen Küste; die bekannteste ist Rhodos. Die Inselgruppe in der nordöstlichen Ägäis besteht aus Limnos, Lesbos, Chios, Samos und Ikaria. Die Sporaden liegen vor der Küste des zentralen Festlandes. Die Kykladen bestehen aus 39 Inseln, von denen 24 bewohnt sind. Kreta im Süden ist die größte griechische Insel.
Das Festland besteht aus folgenden Regionen: Zentralgriechenland, Attika (Region um Athen), Peloponnes (»Hand« von Griechenland), Thessalien (Mitte/Osten), Epirus (Westen), Makedonien (Norden/Nordwesten) und Thrakien (Nordosten). Euböa, die zweitgrößte Insel, liegt östlich von Attika. Die Peloponnesische Halbinsel ist durch den Golf von Korinth vom Festland getrennt. Im Süden der Halbinsel (bei Kap Tainaro) befindet sich die tiefste Stelle des Mittelmeeres mit 5015 m. Im Norden verlaufen zahlreiche Bergketten (wie das Pindus-Gebirge) von Nord nach Süd. Zu den höchsten Bergen Griechenlands gehören u. a. der Olymp (2917 m) und der Smolikas (2637 m). Kretas höchster Berg ist der Ida mit 2456 m.
Die Inseln nehmen ca. 20% der Landfläche ein. Die meisten liegen in der Ägäis zwischen der griechischen und türkischen Küste. Die Sieben oder Ionischen Inseln sind der Westküste vorgelagert. Zu den Ägäischen Inseln gehören die Dodekanes vor der türkischen Küste; die bekannteste ist Rhodos. Die Inselgruppe in der nordöstlichen Ägäis besteht aus Limnos, Lesbos, Chios, Samos und Ikaria. Die Sporaden liegen vor der Küste des zentralen Festlandes. Die Kykladen bestehen aus 39 Inseln, von denen 24 bewohnt sind. Kreta im Süden ist die größte griechische Insel.
Sprache
Neugriechisch (Demotiki). Vor allem in Urlaubsgegenden wird Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch gesprochen.
Religion
98% griechisch-orthodox; muslimische (1,3%), jüdische, protestantische und katholische Minderheiten.
Ortszeit
MEZ + 1. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 2 (Sommerzeit in Griechenland = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) + 2 Std.).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und im Winter jeweils +1:00 Std.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und im Winter jeweils +1:00 Std.
Netzspannung
220 V, 50 Hz. Runde, zweipolige Stecker.
Regierungschef
Giorgos Papandreou, seit 2009.
Staatsoberhaupt
Karolos Papoulias, seit 2005.
Gesetzliche Feiertage
Feiertage
2011
1. Jan. Neujahr.
6. Jan. Dreikönigsfest.
7. März Orthodoxer Rosenmontag.
25. März Unabhängigkeitstag.
22. April Orthodoxer Karfreitag.
25. April Orthodoxer Ostermontag.
1. Mai Tag der Arbeit.
13. Juni Orthodoxer Pfingstmontag.
15. Aug. Mariä Himmelfahrt.
28. Okt. Ochi-Tag (Nationalfeiertag).
25./26. Dez. Weihnachten.
1. Jan. Neujahr.
6. Jan. Dreikönigsfest.
7. März Orthodoxer Rosenmontag.
25. März Unabhängigkeitstag.
22. April Orthodoxer Karfreitag.
25. April Orthodoxer Ostermontag.
1. Mai Tag der Arbeit.
13. Juni Orthodoxer Pfingstmontag.
15. Aug. Mariä Himmelfahrt.
28. Okt. Ochi-Tag (Nationalfeiertag).
25./26. Dez. Weihnachten.
Reisepass/Visum
Land
Ausweis
Visum
Rückflugticket
Deutschland
Nein
Nein
Nein
Österreich
Nein
Nein
Nein
Schweiz
Nein
Nein
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Nein
Nein
Türkei
Ja
1
Ja
Hinweis
Griechenland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können: EU-Länder und Schweiz. Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können: EU-Länder und Schweiz. Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild) oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass oder Eintrag des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils (ab 10 Jahren mit Lichtbild). Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Auch diese sollte beglaubigt sein.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass oder Eintrag des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils (ab 10 Jahren mit Lichtbild). Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Auch diese sollte beglaubigt sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Bei einem Transit über Nacht wird ein Transitvisum benötigt.
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Gültigkeitsdauer
Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit).
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Visumgebühr. (f) 1 biometrisches Passfoto. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Visumgebühr. (f) 1 biometrisches Passfoto. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Aufenthaltsgenehmigung
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten müssen sich EU-Bürger ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Je nach Nationalit bis zu 3 Wochen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreisebeschränkungen
Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden u.a. folgender Länder ausgestellt wurden:
(a) Türkische Republik Zypern;
(b) Türkei, deren Reisepässe Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Türkischen Republik Zypern schließen lassen.
(a) Türkische Republik Zypern;
(b) Türkei, deren Reisepässe Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Türkischen Republik Zypern schließen lassen.
Ausreichende Geldmittel
Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein (nur bis 2. Juli 2011) oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein (nur bis 2. Juli 2011) oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Gesundheit
Krankheiten
Gelbfieber
Nein
Nein
Cholera
Nein
Nein
Typhus & Polio
Nein
-
Malaria
Nein
-
Essen & Trinken
1
-
Vorsichtsmaßnahmen
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird vor allem im Juni und Juli im Norden des Landes westlich von Thessaloniki durch Zecken übertragen. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung dringend zu empfehlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt auf dem Festland, den Ionischen Inseln und Kreta vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Aktueller Hinweis: Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Meningitis-Impfung bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Anfang Juli 2008 ist aus dem Nordosten Griechenlands ein gesicherter Todesfall an Krim-Kongo-hämorrhagischem Fieber gemeldet worden. Die Übertragung des Virus erfolgt gewöhnlich über Zecken, gelegentlich bei engem Kontakt und Pflege auch von Mensch zu Mensch. Das Risiko für Touristen ist gering, wegen Übertragung auch anderer Krankheitserreger ist ein guter Schutz vor Zeckenstichen (z.B. Repellentien, festes Schuhwerk, lange Hosen) bei entsprechenden Aktivitäten sinnvoll und dringend zu empfehlen. Zudem sollten saugende Zecken (möglichst mit geeigneter Pinzette) rasch entfernt werden.
Das durch Mücken übertragene Kala Azar kommt vor allem im Süden und auf den Inseln (einschließlich Kreta) vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird vor allem im Juni und Juli im Norden des Landes westlich von Thessaloniki durch Zecken übertragen. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung dringend zu empfehlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt auf dem Festland, den Ionischen Inseln und Kreta vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Aktueller Hinweis: Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Meningitis-Impfung bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Anfang Juli 2008 ist aus dem Nordosten Griechenlands ein gesicherter Todesfall an Krim-Kongo-hämorrhagischem Fieber gemeldet worden. Die Übertragung des Virus erfolgt gewöhnlich über Zecken, gelegentlich bei engem Kontakt und Pflege auch von Mensch zu Mensch. Das Risiko für Touristen ist gering, wegen Übertragung auch anderer Krankheitserreger ist ein guter Schutz vor Zeckenstichen (z.B. Repellentien, festes Schuhwerk, lange Hosen) bei entsprechenden Aktivitäten sinnvoll und dringend zu empfehlen. Zudem sollten saugende Zecken (möglichst mit geeigneter Pinzette) rasch entfernt werden.
Das durch Mücken übertragene Kala Azar kommt vor allem im Süden und auf den Inseln (einschließlich Kreta) vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Gesundheitsvorsorge
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA). Die EHIC muss im Krankheitsfall in der Notaufnahme oder beim Vertragsarzt vorgelegt werde. Die Behandlung ist kostenfrei.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Achtung: Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, müssen über eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung verfügen.
Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (25%, bis auf Ausnahmen (0 oder 10%)). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben.
Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Achtung: Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, müssen über eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung verfügen.
Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (25%, bis auf Ausnahmen (0 oder 10%)). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben.
Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut.
Vogelgrippe
Mit dem Nachweis von Influenza A (H5N1) auf einer Putenfarm der Insel Chios ist der Erreger am 17. Oktober 2005 erstmals in einem Land der EU aufgetreten. Im Februar 2006 verendeten in Griechenland mehrere Schwäne an dem auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippe-Virus.
Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Anmerkung
[1] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Tage des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Hinweis
Erste-Hilfe-Dienst:
Tel: 166 im Bereich Athen.
Tel: 166 im Bereich Athen.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 03.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss in größeren Städten Griechenlands mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden. Wie in anderen europäischen Großstädten drohen auch in Athen und Thessaloniki gerade zur Urlaubszeit vermehrt Taschendiebstähle. Vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie auf Ihre Dokumente, Bargeld etc. achten. Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck mitnehmen. Dazu zählen Getränke, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Suppen, Sirup und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Folgende Regeln sind zu beachten: - Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht übersteigen. - Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal 1 Liter nicht übersteigen darf. - Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier die Echtheit der Medikamente/Babynahrung nachweisen. - Ausnahmen: Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle in einem Flughafen der Europäischen Union erworben wurden, in einem manipulationssicheren Behältnis verpackt sind und ein Kaufbeleg an diesem Tag vorliegt. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Neuregelung (geplant ab 29. April 2011, auf befristete Zeit ausgesetzt) Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, die an einem Drittlandsflughafen (außerhalb der EU) oder an Bord eines Flugzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, sind in Sicherheitsbereichen und an Bord von Flugzeugen erlaubt, wenn sie - sich in einem Behältnis befinden, das den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen (ICAO) entspricht und - ein hinreichender Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erbracht wird. Das bedeutet, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck erlaubt sind, wenn sie in einem EU-fremden Flughafen hinter der Bordkartenkontrolle oder im Sicherheitsbereich erworben wurden. Die Verkaufsstelle muss dabei den genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegen, die Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind. Verbotene Gegenstände im Handgepäck Eine ausführliche Liste von im Handgepäck verbotenen Gegenständen bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de). Dazu zählen Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Messer/Scheren mit mehr als 6 cm langen Klingen), Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können, stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können sowie Spreng- und Brandstoffe.
Stand: 03.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss in größeren Städten Griechenlands mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden. Wie in anderen europäischen Großstädten drohen auch in Athen und Thessaloniki gerade zur Urlaubszeit vermehrt Taschendiebstähle. Vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie auf Ihre Dokumente, Bargeld etc. achten. Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck mitnehmen. Dazu zählen Getränke, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Suppen, Sirup und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Folgende Regeln sind zu beachten: - Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht übersteigen. - Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal 1 Liter nicht übersteigen darf. - Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier die Echtheit der Medikamente/Babynahrung nachweisen. - Ausnahmen: Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle in einem Flughafen der Europäischen Union erworben wurden, in einem manipulationssicheren Behältnis verpackt sind und ein Kaufbeleg an diesem Tag vorliegt. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Neuregelung (geplant ab 29. April 2011, auf befristete Zeit ausgesetzt) Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, die an einem Drittlandsflughafen (außerhalb der EU) oder an Bord eines Flugzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, sind in Sicherheitsbereichen und an Bord von Flugzeugen erlaubt, wenn sie - sich in einem Behältnis befinden, das den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen (ICAO) entspricht und - ein hinreichender Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erbracht wird. Das bedeutet, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck erlaubt sind, wenn sie in einem EU-fremden Flughafen hinter der Bordkartenkontrolle oder im Sicherheitsbereich erworben wurden. Die Verkaufsstelle muss dabei den genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegen, die Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind. Verbotene Gegenstände im Handgepäck Eine ausführliche Liste von im Handgepäck verbotenen Gegenständen bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de). Dazu zählen Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Messer/Scheren mit mehr als 6 cm langen Klingen), Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können, stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können sowie Spreng- und Brandstoffe.
Klima
Klima
Mittelmeerklima. Trockene, heiße Sommertage werden besonders im Norden und an der Küste durch frische Brisen gemildert. Athen kann drückend heiß werden, die Akklimatisierung dauert ein paar Tage. Die Abende sind kühl. Der Winter ist im Süden mild, aber erheblich kühler im Norden. Zwischen November und März regnet es am meisten.
Die langjährigen Mittelwerte stellt Ihnen TUI interactive ohne Gewähr bereit.
Geld
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Geldwechsel
Ausländische Währungen und Reiseschecks können bei allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben umgetauscht werden. Es lohnt sich, vor dem Umtausch die Wechselkurse zu vergleichen, da diese von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Banken erheben eine Wechselgebühr.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und Pin-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden.
Kreditkarten
Diners Club, Visa, American Express, MasterCard, Eurocard und andere größere Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen (weniger an Tankstellen) akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Reiseschecks
Reiseschecks aller größeren Währungen werden fast überall (in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen) akzeptiert und können am einfachsten in griechischen und internationalen Banken, in Wechselstuben und in großen Hotels umgetauscht werden. Banken berechnen eine Umtauschgebühr von 2%. Der Reisepass muss bei jedem Umtausch vorgezeigt werden.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Do 08.00-14.30, Fr 08.00-14.00 Uhr. Während der Hauptsaison sind viele Banken auf den größeren Inseln zum Geldumtausch auch nachmittags und abends geöffnet.
Wechselkurse
| 1.00 CHF = 0.81 EUR |
| 1.00 USD = 0.68 EUR |
| Wechselkurse vom 6 Juni 2011 |
zollfrei einkaufen
Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Griechenland eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Einfuhrverbot
Waffen und Munition. Fleisch, Milch und tierische Produkte über 1 kg (z.B. Fisch, Eier, Honig etc.) aus asiatischen und afrikanischen Ländern, Pflanzen mit Erde. Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Ausfuhrverbot
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Archäologischen Gesellschaft in Athen ist es verboten, Antiquitäten aus Griechenland auszuführen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Anmerkung
Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Duty-free-Verkauf in der EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).
Warenverkehr innerhalb der EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Bulgarien, Malta, Zypern, Polen, der Slowakischen Republik und Ungarn bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) (nur Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);
10 kg Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
Parfüms sind bei der Einreise nach Griechenland ohne Begrenzung;
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) (nur Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);
10 kg Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
Parfüms sind bei der Einreise nach Griechenland ohne Begrenzung;
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Kommunikation
Anmerkung
Telefon
Internationale Direktdurchwahl. Die griechische Telekommunikationsgesellschaft heißt Organismos Telepikinonion Ellados (OTE) (Internet: www.ote.gr). Am günstigsten sind nationale und internationale Telefonate in OTE-Niederlassungen. Sie haben von 08.00-14.00 Uhr geöffnet. Nationale und internationale Telefonate können auch von öffentlichen Kartentelefonen und im Kiosk geführt werden. Telefonkarten sind in OTE-Niederlassungen und im Kiosk erhältlich.
Mobiltelefon
GSM 900 und 1800. Mobilfunkgesellschaften sind Cosmote (Internet: www.cosmote.gr), TIM (Internet: www.tim.com.gr) und Vodafone (Internet: www.vodafone.gr). Rund um die größeren Städte am Festland und auch auf den meisten Inseln ist der Empfangs- und Sendebereich gut.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum Eurotarif nutzbar. Kunden aller europäischen Mobilfunknetzbetreiber führen automatisch alle Telefonate im und aus dem EU-Ausland zum Eurotarif. Für andere Mobilfunkdienste wie SMS, MMS und Datenübertragungen gilt der Eurotarif hingegen nicht.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum Eurotarif nutzbar. Kunden aller europäischen Mobilfunknetzbetreiber führen automatisch alle Telefonate im und aus dem EU-Ausland zum Eurotarif. Für andere Mobilfunkdienste wie SMS, MMS und Datenübertragungen gilt der Eurotarif hingegen nicht.
Fax
Sind landesweit vorhanden, größere Postämter und die meisten Hotels bieten Faxdienste an.
Internet/E-Mail
Internetcafés findet man in den größeren Städten (zum Beispiel in Athen und Thessaloniki) sowie auf allen touristischen Inseln (zum Beispiel Kreta, Kos, Mykonos, Paxos, Rhodos und Skiathos). Hauptanbieter sind Panafon (Internet: www.panafonet.gr), Cosmote-MYCOSMOS (Internet: www.cosmote.gr) und Hellas OnLine (Internet: web.hol.gr).
Telegramme
Können in Hauptpostämtern und allen größeren Hotels in Städten sowie auf den größeren Inseln aufgegeben werden.
POST- UND FERNMELDEWESEN
Briefe und Postkarten ins Ausland werden automatisch per Luftpost befördert. Fast alle Postämter nehmen postlagernde Sendungen an. In den Athener Postämtern muss generell vorher Bescheid gesagt werden, einzige Ausnahme ist das Hauptpostamt in der Eolou-Straße 180. Beim Abholen der Post muss der Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-14.00 und Sa 08.00-13.30 Uhr. Briefkästen sind gelb und Briefmarken sind von den Briefmarkenautomaten, die vor jedem Postamt stehen, erhältlich.
Deutsche Welle
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Kontaktadressen
Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Neue Mainzer Straße 22, D-60311 Frankfurt/M.
Tel: (069) 257 82 70.
Internet: www.gnto.gr
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Zweigstellen in Berlin (Tel: (030) 217 62 62/63), Hamburg (Tel: (040) 45 44 98) und München (Tel: (089) 22 20 35).
Tel: (069) 257 82 70.
Internet: www.gnto.gr
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
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Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Griechische Botschaft
(ohne Visumerteilung)
Jägerstraße 54-55, D-10117 Berlin
Tel: (030) 20 62 60.
Internet: www.griechische-botschaft.de
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr.
Jägerstraße 54-55, D-10117 Berlin
Tel: (030) 20 62 60.
Internet: www.griechische-botschaft.de
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft
Wittenbergplatz 3a, D-10789 Berlin
Tel: (030) 213 70 33/34.
Mo, Mi, Do, Fr 09.30-13.30 Uhr, Di 09.00-13.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.
Tel: (030) 213 70 33/34.
Mo, Mi, Do, Fr 09.30-13.30 Uhr, Di 09.00-13.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.
Griechische Botschaft
Argentinierstraße 14, A-1040 Wien
Tel: (01) 50 61 50.
Internet: www.griechische-botschaft.at
Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr.
Tel: (01) 50 61 50.
Internet: www.griechische-botschaft.at
Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft
Mattiellistraße 2-4, A-1040 Wien
Tel: (01) 512 71 48, 512 31 42.
Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr).
Honorargeneralkonsulat in Salzburg.
Tel: (01) 512 71 48, 512 31 42.
Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr).
Honorargeneralkonsulat in Salzburg.
Griechische Botschaft
Weltpoststr. 4, CH-3015 Bern
Postanschrift: PO Box 246, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 356 14 14. Konsularabt.: Tel: (031) 356 14 10 (Visa) /11 (für griechische Staatsbürger).
Internet: www.mfa.gr
Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-11.00 Uhr (Publikumsverkehr).
Generalkonsulate in Genf und Zürich. Konsulat in Lugano.
Postanschrift: PO Box 246, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 356 14 14. Konsularabt.: Tel: (031) 356 14 10 (Visa) /11 (für griechische Staatsbürger).
Internet: www.mfa.gr
Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-11.00 Uhr (Publikumsverkehr).
Generalkonsulate in Genf und Zürich. Konsulat in Lugano.
Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.











Land & Leute
Getränke: Das bekannteste griechische Getränk ist Retsina, der Wein, der unter Verwendung von Pinienharz hergestellt wird. Ouzo, der Anisschnaps, wird mit Wasser gemischt. Raki (Branntwein) ist scharf und feurig. Griechischer Kaffee wird stark und süß getrunken. Das einheimische Bier ähnelt dem Pilsner. Die Öffnungszeiten der Bars sind je nach Region und den örtlichen Vorschriften verschieden.
Anmerkung: Antiquitätenimitationen aller Art werden zum Kauf angeboten. Die Ausfuhr echter Antiquitäten ist strengstens verboten.
Die Öffnungszeiten der Geschäfte hängen von der Jahreszeit, Region und Ladenart ab. Allgemeine Öffnungszeiten sind jedoch zumeist: 08.00-14.30 Uhr Mo, Mi, und Sa und 17.30-20.30 Uhr; Di, Do und Fr.
Tauchen: Atmungsgeräte sind nur in bestimmten Gebieten zugelassen. Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder den örtlichen Hafenbehörden.
Fischfang: In den Sommer- und Herbstmonaten sind die griechischen Gewässer besonders fischreich. Boote und Ausrüstungen können in fast allen Dörfern gemietet werden. Anfragen können an den Amateurangler- und Wassersportklub, Akti Moutspoulou, Piräus gerichtet werden.
Es gibt mehrere Tennisklubs, und in Attika, Thessaloniki und auf Korfu auch Reitställe.
Bergsteigen und Bergwandern werden immer beliebter.
Höhlenwanderungen bieten sich an, in Griechenland gibt es über 7000 Tropfsteinhöhlen; auch Unterwasserhöhlen können erforscht werden. Informationen erteilt die Hellenic Speleological Society, (Odos Sina 32, GR-10672 Athen. Tel: 21 03 61 78 24. Fax: 21 03 64 34 76. E-Mail: info@speleologicalsociety.gr. Internet: www.speleologicalsociety.gr).
Golfspielern steht der Glifada-Golfplatz in Athen zur Verfügung. Golfklubs gibt es auch auf Rhodos, Korfu und Chalkidiki.
Skilaufen ist in einigen Gebieten in den Monaten Dezember bis März möglich. Einzelheiten vermittelt die Griechische Zentrale für Fremdenverkehr.
Jan. Festessen des Heiligen Basilius (nach byzantischer Tradition wird die Neujahrstorte verteilt; Glück wird demjenigen zugesprochen, der das versteckte Geldstück erhält), landesweit. 6. Jan. Epiphanias (Kreuze werden in Flüsse, Seen und ins Meer geworfen, um die Gewässer zu segnen), landesweit. Jan. Gynaecocratia ("Frauenherrschaft"; das Matriarchat wird mit einem Rollentausch gefeiert), Komotini, Xanthi, Kilkis und Serres. Febr. Karneval, Athen. März Dokumentarfilmfestival, Thessaloniki. Mai Buchmesse, Thessaloniki. Mai-Sept. Lycabettus Festival, Athen. Jun.-Aug. Hellenisches Festival, Athen und Epidaurus. Jun. Fête de la Musique, Athen. Jul. Rockwave Festival, Athen. Sept. Spartathlon: Ultramarathon auf historischer Strecke, Athen bis Sparta. Nov. Internationales Filmfestival, Thessaloniki. Jun.-Sept. Petra Festival, Athen.
Ausführliche Informationen sind von den griechischen Fremdenverkehrsämtern erhältlich (s. Adressen).
Rauchverbot: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden, einschließlich Cafés, Bars und Restaurants, ist das Rauchen untersagt.
Trinkgeld: Im Restaurant sind ca. 10% üblich, in der Taverna umgerechnet nur 1 €. Im Taxi wird aufgerundet. Das Zimmermädchen erhält am Abreisetag ein kleines Trinkgeld.